Probezeit

Übersicht und Informationen

  • Klassen A, B, C – 3 Jahre
  • Klassen L17, A1 – mindestens bis zum 21. Geburtstag

Schwerer Vorstoß während der Probezeit – Nachschulung + Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.
Nach 3. Verlängerung der Probezeit – Entzugsverfahren
Probezeit wird im Führerschein nicht eingetragen.

Nachschulungdelikte

  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Nichtbefolgen von kundgemachten Überholverboten
  • Vorrangverletzung
  • Überfahren von „Halt“– Zeichen bei geregelten Kreuzungen
  • Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen
  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet von 20 km/h
  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 40 km/h
  • Alkoholisiertes Fahren (ab 0,1‰)
  • Missachten des Handyverbotes
  • Strafbare Handlungen wie z.B.: Fahrlässige Tötung, …